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zur schnellen Kontaktaufnahme:

 

Zentrale Lörrach bei Basel

LÖ   Tel  +49  (0)  7621  5083

 

Zweigstelle Bodensee

CH  Tel +41 (0)  71  6887803

KN Tel +49 (0) 7531 697855

 

 

Telefonzeiten

MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 19 Uhr

FR SA SO geschlossen

 

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Vorbezug nach dem 01.06.2007:

 

Nach diesem Datum ist nur noch der überobligatorische Teil für den sogenannten Vorbezug berechtigt.

 

Ausnahmen sind der Vorbezug aus nachfolgenden Gründen:

 

Selbstständige Erwerbstätigkeit 

eigen genutzte Immobilie

 

Der reguläre Bezug der Pensionskasse ist mit dem Erreichen des Pensionsalters immer möglich.

 

 

Steuern:

 

Steuerpflicht ist sowohl der Vorbezug als auch der reguläre Bezug:

 

In der Schweiz wird Quellensteuer einbehalten, je nach Kanton.

 

In Deutschland werden seit 01.01.2005 die Regelungen gemäss des Alterseinkünftegesetz angewandt, die Quellensteuer wird von der Schweiz zurückerstattet.

 

 

Merkblatt der Finanzverwaltung

 

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wir handeln im Auftrag von :

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562